Neuigkeiten

Geschenkgutscheine


Sie möchten Ihren Liebsten und Bekannten etwas wohltuendes schenken?

Mit uns können Sie eine medizinische Fußpflege und Behandlung verschenken. Den Wert des Geschenkgutscheines können Sie selbst festlegen.

Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.


Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis vom 25.09. bis zum 03.10.2023 geschlossen bleibt. Ab dem 04.10.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.




Vor Ihrem ersten Besuch

Vor Ihrem Termin:

Terminvereinbarung:

Neupatienten nehmen wir nur noch nach vorheriger persönlicher Vorstellung in der Praxis auf. Kommen Sie gerne während unserer Öffnungszeiten vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin für die Erstvorstellung als Neupatient (ohne Behandlung!) unter 0221 – 976 15 304 oder 0163 – 270 9728 oder auch per E-Mail an info@podologie-seeberg.de.

Bitte beachten Sie, dass ich während einer laufenden Behandlung keine Anrufe entgegen nehmen kann. Bitte hinterlassen Sie mir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie mit eine E-mail.


Handtuch

Aus hygienischen Gründen und für die Nachhaltigkeit bitten wir Sie darum, Ihre eigenes Handtuch zu Ihrer Behandlung in unserer Praxis mitzubringen.


Ab Juli 2020 behandeln Podolog:Innen auch krankhafte Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms. Sollten dies bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um eine ärztliche Verordnung zu erhalten.

Ausfallhonorar

Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei nicht fristgerechter Absage des Termins eine Rechnung in voller Höhe gestellt wird. Die Praxis wird als Bestellpraxis mit fest vereinbarten und für einen bestimmten Patienten reservierten Terminen geführt. Der Patient verpflichtet sich daher, bei Verhinderung den für die polologische Behandlung vereinbarten Behandlungstermin spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Bitte beachten Sie, dass an Feiertagen und am Wochenende Absagen nicht bearbeitet werden. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig innerhalb der genannten Frist, wird dem Patienten ein Betrag in voller Höhe in Rechnung gestellt. Ausnahmen stellen Krankheit oder nicht selbst verschuldete Abwesenheit der, welche jedoch nachzuweisen sind.

Wir freuen uns auf Sie!